JAHR II  ·  Nr. 600  ·  MONTAG, 3. AUGUST 2026

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AcidReport
RICHTLINIE

REDAKTIONELLE RICHTLINIE UND TRANSPARENZ — ACIDREPORT

Redaktionelle Richtlinie und Transparenz

INSTITUTIONELLES DOKUMENT

ACIDREPORT

Genf — Bogotá

VERSION

3. August 2026

AcidReport ist eine unabhängige digitale Publikation, gegründet 2020 und in der Schweiz registriert. Sie erscheint auf Spanisch, Französisch und Englisch mit einer Mindestfrequenz von fünf Artikeln pro Woche.

Redaktionelle Verantwortung

Gabriel Schwarb ist der Gründer und redaktionelle Leiter von AcidReport. Er übt den Journalismus unabhängig von Morges, Schweiz, aus und ist verantwortlich für die endgültigen redaktionellen Entscheidungen, die Recherchelinie und die letzte Überprüfung jedes veröffentlichten Artikels. Die Redaktion verfügt über ein Team regelmäßiger Mitarbeiter, die ihre Texte unter ihrem echten Namen unterzeichnen und kontinuierlich an der redaktionellen Produktion mitwirken. Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für die Wahrhaftigkeit und Sorgfalt der Texte, die er unterzeichnet, unter der redaktionellen Aufsicht von Gabriel Schwarb.

Unabhängigkeit und Finanzierung

AcidReport erhält keine Finanzierung von politischen Parteien, Regierungen, Unternehmen oder Werbekunden. Die Publikation wird durch freiwillige Spenden der Leser getragen und befindet sich im Prozess der Gründung als gemeinnütziger Verein nach Schweizer Recht (Kanton Waadt). Es besteht keine wirtschaftliche Abhängigkeit von irgendeiner Quelle, die die redaktionelle Unabhängigkeit gefährden könnte.

Redaktioneller Prozess und Überprüfung

Jeder auf AcidReport veröffentlichte Artikel durchläuft ein Überprüfungsverfahren, das auf der SIFT-Methode beruht (Stop, Investigate the source, Find better coverage, Trace claims). Primärquellen werden systematisch gegenüber Sekundärquellen bevorzugt. Jede nicht überprüfbare Tatsachenbehauptung wird ausdrücklich als solche gekennzeichnet. AcidReport veröffentlicht keine PR-Inhalte, keine Pressemitteilungen ohne unabhängige Überprüfung und keine ungeprüften Informationen.

Korrekturen und Fehler

AcidReport verpflichtet sich, jeden Sachfehler öffentlich zu korrigieren. Korrekturen werden im selben Artikel veröffentlicht, mit klarer Angabe von Datum und Art der Änderung. Um einen Fehler zu melden, nutzen Sie das Kontaktformular unter acidreport.ch/kontakt. Fehler werden innerhalb von maximal 72 Stunden überprüft und beantwortet.

Rechtlicher Rahmen

AcidReport publiziert aus der Schweiz unter dem Schutz der Artikel 16 und 17 der Schweizerischen Bundesverfassung, die die Meinungs- und Pressefreiheit garantieren. Die Publikation beachtet das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der vollständige rechtliche Hinweis ist verfügbar unter acidreport.ch/aviso-legal.

Redaktioneller Kontakt

Für redaktionelle Anfragen, Interviewanfragen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit veröffentlichten Inhalten nutzen Sie das unter acidreport.ch/kontakt verfügbare Formular.